Technik - GPS ORTUNG
Mithilfe der GPS-Ortung könnte man von der Zielperson ein Profil erstellen und so jederzeit nachvollziehen, wo sie sich befindet. Allerdings ist die GPS-Ortung in den allermeisten Fällen der Beauftragung unserer Detektei nicht nur nicht gerne gesehen, sondern sogar illegal und strafbar.
GPS Ortung
Mit einem Urteil des Landgerichts Mannheim (Az. 4 KLs 408 Js 27973/08) wurden im Dezember 2012 der Inhaber einer Detektei sowie zwei seiner Detektive des wiederholten Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz überführt. Wegen 29 Fällen, in denen sie eine GPS-Ortung ohne Einverständnis des Überwachten durchführten, erhielten sie jeweils Bewährungsstrafen.
Die Richter bezogen dabei auch einen Beschluss des Landgerichts Lüneburg vom 28. März 2011 ein (Az. 26 Qs 45/11), bei dem die Beschlagnahmung der Geräte für die GPS-Ortung einer Detektei mit einem Verstoß gegen das BDSG begründete. Das Gericht stellte damals fest, dass sich der Anfangsverdacht einer Straftat ergibt, wenn eine Privatdetektei eine GPS-Ortung einsetzt, um eine Person ohne deren Kenntnis und Einwilligung zu überwachen. Dabei kann sich nicht nur die ausführende Detektei durch die GPS-Ortung strafbar machen, sondern unter Umständen auch der Auftraggeber, da er die Detektive zur Ausspähung von Daten angestiftet hat. Die Folge können schwere Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren sein (gemäß §§ 43, 44 BDSG). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Interesse des Überwachten, seine Bewegungsdaten vor einer GPS-Ortung zu schützen, den Interessen des Auftraggebers sowie der Detektei stets schutzwürdiger ist.
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