Ermittlungen

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Ermittlungen

Ermittlungen sind Maßnahmen zur gezielten Erforschung und Aufklärung von Sachverhalten.

In allen Verfahren, in denen das Offizialprinzip gilt (z. B. Strafprozess, gerichtliches Verwaltungsverfahren), werden Ermittlungen hoheitlicher Art durchgeführt, also von Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, etc.). In Zivilprozessen obliegt es den jeweiligen Parteien, sich gerichtsverwertbares Beweismaterial zu beschaffen, wenn die Beweislage nicht ausreichend ist.

Oft genügt der Polizei oder Staatsanwaltschaft der Anfangsverdacht nicht, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. In einem solchen Fall werden oft private Ermittler (Detekteien) eingesetzt, die den Anfangsverdacht erhärten sollen. Im Gegenzug zu Beamten der Strafverfolgungsbehörden und der Polizeibehörden, die bereits bei Kenntnis einer Straftat nach Gesetzt verpflichtet sind, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, können private Ermittler und deren Auftraggeber im eigenen Interesse von der Erstattung einer Strafanzeige und eines Strafantrages absehen, um beispielsweise ein Öffentlichwerden der Vorfälle zu vermeiden.

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