Observation

Observation

Observation

Die Beschaffung von Beweisen und Informationen durch Beobachtung und Überwachung bezeichnet man als Observation (engl. „surveillance“).

Eine Observation ist in der Regel die Überwachung von Personen und Fahrzeugen, kann aber auch die Verfolgung von Waren oder Güter zum Gegenstand haben. Die Observation ist eine investigative Maßnahme zur Informationsgewinnung und Beweissicherung im Rahmen von zivil- oder strafrechtlichen Angelegenheiten. Sie ist immer dann gefordert, wenn benötigte Informationen (oder Beweise) durch Ermittlungen oder Recherchen allein nicht erlangt werden können.

Inhaltsverzeichnis
1 Rechtliche Bewertung
2 Notwendiger Aufwand für eine Observation
3 Detektei Kosten für eine Observation
4 Verwendung von GPS Sender und Ortungstechnik
5 Datenschutz-Initiative: Observationen durch Detekteien ohne GPS-Technik
6 Einzelnachweise
7 Siehe auch

Rechtliche Bewertung
Die Überwachung von Personen und Fahrzeugen ist bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Auftraggebers ein legitimes Mittel. Die ausführende Detektei ist verpflichtet, vor Beginn der Maßnahme das berechtigte Interesse des Auftraggebers / Mandant zu überprüfen.

Notwendiger Aufwand für eine Observation
Eine Observation ist, entgegen weitverbreiteter Meinung, eine sensible und aufwendige Angelegenheit. Eine lückenlose Beobachtung von Fahrzeugen oder Personen setzt grundsätzlich fachliche Expertise und weitreichende Erfahrungen auf diesem Gebiet voraus. Somit kann man beispielsweise davon ausgehen, dass das Verfolgen eines Fahrzeuges mit nur einem Observations- Einsatz-PKW nicht realistisch ist, ohne ein hohes Entdeckungs-/Enttarnungsrisiko in Kauf zu nehmen. Ein seröser Anbieter ( Detektei / Wirtschaftsdetektei ) wird vor Auftragsannahme den Sachverhalt genau analysieren und eine entsprechende Strategie entwickeln, die eine ausreichende Anzahl von Observanten und Einsatzfahrzeugen aufzeigt.

Detektei Kosten für eine Observation
Die Abrechnung der Leistungen einer Detektei / Wirtschaftsdetektei erfolgt in der Regel nach Stunden- bzw. Tagessätzen. Diese richten sich nach der Qualifikation des Anbieters und der geografischen Lage. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der teuerste Dienstleister nicht zwangsläufig der Beste ist. Jedoch kann man davon ausgehen, dass von sehr günstigen Detekteien kein hohes Qualitätsniveau erwartet werden kann. Die Honorare bewegen sich je Observant / Detektiv und Stunde zwischen 65,- Euro und 135,- Euro netto, zzgl. Umsatzsteuer. Von Detekteien, die versuchen durch versteckte Nebenkosten, wie z.B. Fahrzeugstunden oder hohe km-Sätze, zusätzlich Profit zu schlagen, ist eher abzuraten. Es werden Anbieter empfohlen, die auf Preistransparenz achten. Grundsätzlich gilt jedoch die Regel: „Gute Leistung muss angemessen honoriert werden“. Dabei sollte man stets bedenken, dass eine Observation von allen beteiligten Detektiven absolute Konzentration, manchmal über mehr als 12 Stunden, fordert.

Verwendung von GPS Sender und Ortungstechnik
Die Rechtslage hinsichtlich der Verwendung von GPS-Ortungstechnik, GPS-Peil-Sender oder GPS Tracking-Systeme im Rahmen von Personenüberwachungen und Fahrzeugverfolgungen durch Detektive und Detekteien konkretisiert sich immer mehr in die Richtung der Strafbewehrtheit. So entschied das Landgericht Lüneburg am 28.03.2011 (Aktenzeichen: 26 Qs 45/11)[1], dass der Einsatz von GPS-Sender zur Unterstützung von Personen- und Fahrzeug-Observationen durch Detekteien einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darstellt. Die Strafbarkeit des Handelns der Detektive führt das Gericht auf das Grundrecht der informellen Selbstbestimmung des Betroffenen zurück. Durch Verwendung von GPS-Ortungstechnik ist es möglich, Bewegungsprofile von Personen zu erstellen. Dieser Rechtsauffassung haben sich zwischenzeitlich verschiedene Gerichte in Deutschland angeschlossen. Auch das Landgericht Mannheim entschied im Dezember 2012 in einem Verfahren gegen einen Detektei Inhaber und zwei seiner angestellten Detektive und verurteile die Angeklagten zu Bewährungsstrafen (Aktenzeichen: KLs 408 Js 27973/08)[2]. Das Strafbarkeitsrisiko liegt jedoch nicht nur bei der Detektei und den ausführenden Detektiven. Auch der Auftraggeber kann sich wegen Anstiftung zur Ausspähung von Daten strafbar machen. Es wird empfohlen, keine Detekteien zu beauftragen, die derartige Leistungen weiterhin anbieten und sich nicht ausdrücklich davon distanzieren.

Datenschutz-Initiative: Observationen durch Detekteien ohne GPS-Technik
Um Unternehmen aber auch Detekteien für dieses Thema zu sensibilisieren, hat eine Wirtschaftsdetektei eine Datenschutz-Initiative ins Leben gerufen. Diese setzt sich für eine rechtskonforme Durchführung von privaten Ermittlungen und Observationen durch Detekteien und private Ermittlungsdienste ein. Nur wenn Erkenntnisse legal erlangt werden, sind diese als Beweismittel in Zivilverfahren auch zulässig. Betroffenen bietet die Datenschutz-Initiative eine Möglichkeit, öffentlich zu kommunizieren.

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